Im Rahmen einer Unfallrekonstruktion sollen Fragen nach dem Kollisionsort, der Anstoßposition der Beteiligten, sowie den Kollisions- und
Annäherungs-geschwindigkeiten beantwortet werden. Weiter werden dann Betrachtungen zur Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens ausgearbeitet.
Häufig gilt es zu prüfen, ob einer der Beteiligten zu schnell gefahren ist, und ob sich dann die Kollision auch ereignet hätte, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten
worden wäre.
Das Rekonstruktionsgutachten ist nur so gut wie die Spurensicherung an der Unfallstelle. Im Idealfall hat der Sachverständige selbst vor Ort und die
Spurensicherung vorgenommen und muss nicht die Ermittlungs- oder Schadenakten auswerten. Die hierbei eingebrachten Lichtbilder oder Unfallskizzen sind oftmals nur bedingt für eine weitere
Auswertung geeignet.
Grundsätzlich gilt: Je mehr und datailliertere Daten vorhanden sind, umso genauer kann die Rekonstruktion vorgenommen werden.
|
|
|