H-Kennzeichen

Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

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Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

 

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Weitere Informationen finden Sie hier

Oldtimerzulassung

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17 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen „Oldtimer-Richtlinie“

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Alle amtlichen Untersuchungen führen wir  im Namen und für Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung mbH, Stuttgart durch.

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