Der Gesetzgeber schreibt im Abstand von 2 Jahren (für Fahrzeuge ab 3,5 t meist jährlich) eine technische Untersuchung vor.
Seit 1.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert und heißt nun UMA: „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems“.
Was hat sich für Sie geändert: Die Abgasplakette auf dem vorderen Kennzeichen ist entfallen.
Als Partner der Gesellschaft für Technische Überwachung führen wir im Namen und für Rechnung der GTÜ die amtlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung mit der Abgasuntersuchung nach §29 StVZO für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse bei unseren Werkstattpartnern durch.
Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt Ihnen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) an.
Checklisten zur Vorbereitung Ihres Fahrzeuges auf die Hauptuntersuchung - ohne Stress!
Der bevorstehende Termin zur Hauptuntersuchung (HU) macht vielen Auto- und Motorradfahrern Kopfzerbrechen: „Kommt mein Fahrzeug ohne Beanstandung durch? Werden Mängel festgestellt? Muss ich wiederkommen?“ Vergessen Sie den Stress. Bereiten Sie sich einfach mit der GTÜ auf diesen Termin vor.
Schon mal genau auf Ihren HU-Bericht gesehen?
Der Bericht zur Hauptuntersuchung (HU-Bericht) hat wichtige Funktionen und Inhalte, an die auch Rechte und Pflichten für Sie als Fahrzeughalter geknüpft sind. In Teilen und sehr gekürzter Version können Sie diese auf der Rückseite des HU-Berichts nachlesen. Hier möchten wir Ihnen dieses "Kleingedruckte" ausführlich erläutern und Ihre Fragen beantworten.
Alle amtlichen Untersuchungen führen wir im Namen und für Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung mbH, Stuttgart durch.
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